Nachfolgend erhalten Sie die Adresse für die Beantragung eines Waffenscheins im Landkreis Freyung-Grafenau.

Zuständige Einrichtungen für die Waffenschein Beantragung Landkreis Freyung-Grafenau

Im Landkreis Freyung-Grafenau erfolgt die Beantragung eines Waffenscheins bei dem Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung.


Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung
http://www.freyung-grafenau.de/index.php?object=tx%7C2058.4.1&ModID=10&FID=2058.159.1&NavID=2058.138&La=1&ort=
Grafenauer Str. 44
94078 Freyung

Ansprechpartner
Herr Johann Siglmüller
Telefon: 08551 57-205
Telefax: 08551 57-244
E-Mail: johann.siglmueller@lra.landkreis-frg.de

Wichtige Informationen zur Beantragung im Landkreis Freyung-Grafenau

Das Verfahren dauert i.d.R 4 Wochen.

Voraussetzungen für die Beantragung im Landkreis Freyung-Grafenau

Für die Beantragung eines Waffenscheins müssen sie einige Unterlagen vorlegen und diese sind:
– Dieselben Unterlagen wie für die Erteilung einer Waffenbesitzkarte
– Volljährigkeit
– Zuverlässigkeit nach § 5 WaffG
– Persönliche Eignung nach § 6 WaffG
– Sachkundenachweis mit vorausgegangenem Lehrgang nach § 7
– Bewiesene waffenrechtliche Bedürftigkeit nach § 8 und 14 WaffG
– Einen Nachweis einer Haftpflichtversicherung
– Sie müssen den zuständigen Personen glaubhaft übermitteln, dass Sie mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf ihr Leben oder Leib gefährdet sind und deshalb, um diese Gefährdung einzudämmen, eine Schusswaffe auch außerhalb ihres Besitztums (dazu zählen Ihre Wohnung und/oder ihr eigenes Grundstück) führen müssten.

Kosten für die Beantragung im Landkreis Freyung-Grafenau

Die genauen Daten der anfallenden Kosten sind nicht bekannt, bitte wenden Sie sich an die zuständige Behörde.

Öffnungszeiten der Beantragungsstelle im Landkreis Forchheim

Montag bis Freitag von 8.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag von 13.00 – 16.00 Uhr

Wichtige Dokumente für die Beantragung im Landkreis Freyung-Grafenau

Nicht verfügbar.

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