Nachfolgend erhalten Sie die Adresse für die Beantragung eines Waffenscheins in Groß-Gerau.

Zuständige Einrichtungen für die Waffenschein Beantragung Groß-Gerau

In Groß-Gerau erfolgt die Beantragung eines Waffenscheins bei dem Landratsamt .


Landratsamt
https://www.kreisgg.de/ordnung/waffen/waffenscheine/

Der Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau
Wilhelm-Seipp-Str. 4
64521 Groß-Gerau

06152 989-0
Fax: 06152 989-133
info@kreisgg.de

Ansprechpartner

Frau M. Sabitzer
Sachgebietsleiterin
Zimmer 145
06152 989-263

Fax 06152 989-697
jagdwaffen@kreisgg.de

Wichtige Informationen zur Beantragung in Groß-Gerau

Voraussetzungen für die Beantragung in Groß-Gerau

Zuverlässigkeit, persönliche Eignung, Mindestalter 18 Jahre, Sachkunde, Bedürfnis und Haftpflichtversicherung.

Die Zuverlässigkeit wird durch die Waffenbehörde überprüft. Die Prüfung der Zuverlässigkeit dauert zur Zeit 14-18 Wochen. Der Nachweis der Sachkunde und des Bedürfnisses sowie der Nachweis einer entsprechenden Versicherung sind von Ihnen selbst zu erbringen.

Bei öffentlichen Veranstaltungen ist das Führen von Waffen jeder Art grundsätzlich verboten.

Kosten für die Beantragung in Groß-Gerau

Öffnungszeiten der Beantragungsstelle in Groß-Gerau

Montag: 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
Dienstag: geschlossen
Mittwoch: 14:00 Uhr – 18:00 Uhr
Donnerstag: geschlossen
Freitag: 08.00 Uhr – 12:00 Uhr

Wichtige Dokumente für die Beantragung in Groß-Gerau

Antrag auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte
Antrag auf Erteilung eines kleinen Waffenscheines

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