Nachfolgend erhalten Sie die Adresse für die Beantragung eines Waffenscheins in Main-Kinzigkreis.

Zuständige Einrichtungen für die Waffenschein Beantragung Main-Kinzigkreis

In Main-Kinzigkreis erfolgt die Beantragung eines Waffenscheins bei dem Landratsamt .


Landratsamt
http://www.mkk.de/cms/de/aemter-und-betriebe/aemter-liste/kreisordnungsamt/waffenwesen/index_waffenwesen.html

Main-Kinzig-Kreis
-Waffenwesen-
Im Niederfeld (Gebäude Zulassungsstelle)
63589 Linsengericht

Main-Kinzig-Kreis
-Waffenwesen-
Postfach 1465
63569 Gelnhausen

Ansprechpartner

Herr Daseking 06051 85-14953 Waffenwesen@mkk.de
Herr Pauli 06051 85-14951 Waffenwesen@mkk.de
Frau Zellmann 06051 85-14958 Waffenwesen@mkk.de
Frau Zehner 06051 85-14965 Waffenwesen@mkk.de
Herr Dallmann 06051 85-11722 Waffenwesen@mkk.de
Frau Waltenberger 06051 85-14960 Waffenwesen@mkk.de

Wichtige Informationen zur Beantragung in Main-Kinzigkreis

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Voraussetzungen für die Beantragung in Main-Kinzigkreis

Voraussetzungen für die Erlangung eines Waffenscheins:

Volljährigkeit (18 Jahre),
Zuverlässigkeit,
Persönliche Eignung,
Nachweis eines Bedürfnisses,*
Nachweis einer Haftpflichtversicherung,*
Nachweis über waffentechnische und waffenrechtliche Sachkunde.*

* Für „kleinen“ Waffenschein nicht erforderlich.

Bei öffentlichen Veranstaltungen ist das Führen von Waffen jeder Art grundsätzlich verboten.

Kosten für die Beantragung in Main-Kinzigkreis

Öffnungszeiten der Beantragungsstelle in Main-Kinzigkreis

Mo, Di, Mi: 08:00-12:00 Uhr
Do: 12:30-17:30 Uhr
Fr: 08:00-12:00 Uhr

Wichtige Dokumente für die Beantragung in Main-Kinzigkreis

Antrag auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte
Antrag auf Erteilung eines kleinen Waffenscheines
Merkblatt zum kleinen Waffenschein

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