Nachfolgend erhalten Sie die Adresse für die Beantragung eines Waffenscheins in Burgenlandkreis.

Zuständige Einrichtungen für die Waffenschein Beantragung Burgenlandkreis

In Burgenlandkreis erfolgt die Beantragung eines Waffenscheins bei dem Landratsamt .


Landratsamt
http://www.boerdekreis.de/index_615.html

Schönburger Straße 41
06618 Naumburg

Tel.: 03445 / 73 – 0
Fax: 03445 / 73 – 1199
eMail: burgenlandkreis@blk.de

Ansprechpartner

Wichtige Informationen zur Beantragung in Burgenlandkreis

Voraussetzungen für die Beantragung in Burgenlandkreis

Volljährigkeit (18 Jahre),
Zuverlässigkeit,
Persönliche Eignung,
Nachweis eines Bedürfnisses,*
Nachweis einer Haftpflichtversicherung,*
Nachweis über waffentechnische und waffenrechtliche Sachkunde.*

* Für „Kleinen Waffenschein“ nicht erforderlich.

Kosten für die Beantragung in Burgenlandkreis

Die Erteilung eines Waffenscheines ist gebührenpflichtig. Über die Gebührenhöhe informiert Sie die zuständige Stelle. Sie betragen jedoch nicht mehr als die Kosten des tatsächlichen Verwaltungsaufwands.

Öffnungszeiten der Beantragungsstelle in Burgenlandkreis

Montag —
Dienstag 8.30 Uhr – 11.30 Uhr und 13.00 Uhr – 17.30 Uhr
Mittwoch —
Donnerstag 8.30 Uhr – 11.30 Uhr und 13.00 Uhr – 15.00 Uhr
Freitag 8.30 Uhr – 11.30 Uhr

Wichtige Dokumente für die Beantragung in Burgenlandkreis

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