Nachfolgend erhalten Sie die Adresse für die Beantragung eines Waffenscheins in Nordwestmecklenburg.
Zuständige Einrichtungen für die Waffenschein Beantragung Landkreis Nordwestmecklenburg
In Nordwestmecklenburg erfolgt die Beantragung eines Waffenscheins bei Land kreis Nordwestmecklenburg beim Fachdienst für Ordnung, Sicherheit und Straßenverkehr.
Kontakt:
Rostocker Str. 76
23970 Wismar
Tel. 03841/3040-3210
-3212
Allgemeine Sprechzeiten
dienstags
09:00 – 12:00 Uhr und
13:00 – 16:00 Uhr
donnerstags
09:00 – 12:00 Uhr und
13:00 – 18:00 Uhr
Ansprechpartner
Frau Schmuhl
SB Waffenwesen
Kontaktdaten
Raum 2.307
Tel.(03841) 3040 – 3212
Telefax.(03841) 3040 – 83212
B.Schmuhl@nordwestmecklenburg.de
Herr Brose
SB Waffenwesen
Kontaktdaten
Raum 2.307
Tel. (03841) 3040 – 3210
Telefax. (03841) 3040 – 83210
t.brose@nordwestmecklenburg.de
nötige Dokumente für die verschiedenen Anträge
Für die Beantragung einer Waffenbesitzkarte sind vorzulegen:
-Antrag (ausgefüllt und unterschrieben)
-Personalausweis
-bei Sportschützen: Sachkundenachweis und Bedürfnisbescheinigung
-bei Jägern: gültiger Jagdschein
-der Nachweis zur gesetzeskonformen Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition
Antrag siehe unten
Für die Beantragung eines Kleinen Waffenscheines sind vorzulegen:
-Antrag (ausgefüllt und unterschrieben)
-Personalausweis
Antrag siehe unten
Für die Beantragung eines Europäischen Feuerwaffenpasses sind vorzulegen:
-Antrag (ausgefüllt und unterschrieben)
-Personalausweis
-Passbild
Antrag siehe unten
Für die Verlängerung des Europäischen Feuerwaffenpasses bzw. vorzunehmende Änderungen/Ergänzungen sind vorzulegen:
-Antrag (ausgefüllt und unterschrieben)
Antrag siehe unten
Für die Beantragung einer Erwerbsberechtigung für Kurzwaffen (Jäger und Sportschützen) und halbautomatischen Langwaffen (Sportschützen) inkl. der dazugehörigen Munition sind vorzulegen:
-Antrag (ausgefüllt und unterschrieben)
-bei Sportschützen ist eine Bedürfnisbescheinigung vorzulegen
-bei Jägern wird ein gültiger Jagdschein benötigt
Antrag siehe unten
Nach dem Erwerb bzw. das Überlassen von Schusswaffen sind Sie verpflichtet, dieses innerhalb von zwei Wochen schriftlich nachzuweisen. Es sind dafür folgende Unterlagen vorzulegen:
-Antrag (ausgefüllt und unterschrieben)
-Waffenbesitzkarte
-ggf. Europäischer Feuerwaffenpass
Antrag siehe unten
Für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nach dem Waffengesetz wie z.B.
…Schießen außerhalb von Schießstätten
…Aus- oder Einfuhrgenehmigungen von Schusswaffen und/oder Munition aus bzw. nach Deutschland
…Ausnahmen vom Alterserfordernis usw.
nehmen Sie bitte Kontakt mit den oben genennten beratungsstellen auf
Gebühren Für den kleinen Waffenschein
Kostenpunkt 50€