Gründung eines Schützenvereins

Schützenvereine sind in den meisten Gemeinden Deutschlands angesiedelt und verbinden Jung und Alt durch den gemeinsamen Schießsport und das traditionell geprägte Vereinsleben. Durch den enormen Mitgliederschwund der letzten Jahre konnten sich viele Vereine nicht finanzieren und mussten so aufgelöst werden.

Trotzdem bleibt der Bedarf nach einer derartigen Institution vorhanden. Wenn in einer Gemeinde nun doch Schießsport betrieben werden möchte, ist die einzige Option, die Gründung eines neuen Schützenvereins.

Voraussetzungen für die Gründung eines Schützenvereins

Um in Deutschland einen Verein zu Gründen, müssen einige rechtliche und organisatorische Vorgaben eingehalten werden, sowie eine anfängliche Mitgliederzahl von mindestens sieben Personen. Außerdem sollten Grundkenntnisse über den Aufbau und die Struktur eines Schützenvereines bekannt sein.

Er besteht aus Vorstandsmitgliedern, Revisoren, Schützenmeister, Aktivmitgliedern und Freischützen. Diese sollten sich mit ihren speziellen Aufgaben und den spezifischen Regeln ihrer Aufgabenfelder, aufgrund guter Schulung und Erfahrung, auskennen.
Denn im Schießsport müssen bestimmte Gesetze wie das Waffengesetz und die Waffenordnung beachtet werden. Nebenrechtlich relevant sind außerdem das Kriegswaffenkontrollgesetz und das Sprengstoffgesetz. Da auch Kinder und Jugendliche dem Verein beitreten können, müssen die Jugendschutzbestimmungen ebenfalls eingehalten werden. Dies ist für einen reibungslosen rechtlichen Ablauf zwingend notwendig.

Zugehörigkeit der Schützenvereine in Deutschland

Die einzelnen Schützenvereine innerhalb Deutschlands sind in Kreisverbänden zusammengefasst, diese bilden wiederum zwanzig Landesverbände. Alle zusammen bilden den Deutschen Schützenbund. Dabei gibt es in Bayern, als zusätzliche Ebene zwischen Kreisverbänden und Landesverbänden, die Gaue und in anderen Bundesländern noch weitere Regionalverbände.

Außerdem gibt es neben dem Deutschen Schützenbund noch konfessionelle Schützenvereinigungen, die häufig engen Kontakt mit der katholischen Kirchen haben.

Ablauf der Gründung des Vereins

Um nun einen Verein in der eigenen Gemeinde zu gründen, sollten Sie zunächst eine Rechtsform wählen. Wenn die Bedürfnisse einer Gruppe über die einer losen Interessengemeinschaft hinausgehen und „nicht Wirtschaftliche Interessen“ im Vordergrund stehen, ist die Vereinslösung mit Gründung eines e.V. (eingetragener Verein) sinnvoll.

Dafür sollte ein Satzungsentwurf erstellt und bei der Gründungsversammlung verabschiedet werden. Dieser Entwurf sollte die wichtigsten Grundangaben und notwendigen Pflichtbestandteile nach dem BGB (Bürgerlichem Gesetzbuch) beinhalten. Dabei können Satzungsmuster, bereits bestehender Vereine, als Vorlage zur Hilfe genommen werden. Den Link dazu gibt es weiter unten. Diese können im Vereinsregister eingesehen werden. Es ist ratsam den Entwurf beim Registergericht vom zuständigen Rechtspfleger und Finanzamt im Vorfeld prüfen lassen.

Link zur Mustersatzung:
Mustersatzung



Gründerversammlung – der erste Schritt zum Verein

Für die Gründerversammlung sollte ein Protokollführer bestimmt werden, der den Verlauf der Abstimmung schriftlich festhält. Aus dem Protokoll sollte später deutlich der Beschluss der endgültigen Satzung hervorgehen. Die Leitung der Versammlung sollte vom möglichen ersten und zweiten Vorstand übernommen werden. Alle weiteren Gründungsmitglieder und Interessierten sollten schriftlich eingeladen werden. Die nun verabschiedete original Satzung sollte nun von sieben Vereinsmitgliedern unterzeichnet und vom Vorstand endgültig festgelegt werden.

Dieser kümmert sich, als erste Amtshandlung, um die Eintragung der Satzung in das Vereinsregister am Vereinssitz.

Weitere Punkte der Tagesordnung können die z.B. Festlegung des finanziellen Beitrages, den die Mitglieder zur Finanzierung des Vereinsheims und anderer Notwendigkeiten, zahlen müssen.

Als letzter Schritt muss der Verein durch die Beglaubigung der Unterschriften durch einen Notars angemeldet werden. Die Gebühren, die für die Beglaubigung anfallen sind mit ca. zwölf Euro relativ gering.

Gründung muss gut geplant werden

Einen Schützenverein ins Leben zu rufen, sollte gut vorbereitet und geplant werden. Nach der Gründung kommen weiterhin einige Behördengänge auf Sie zu, da beispielsweise noch ein Vereintem von der Gemeinde gemietet werden muss und eine Ausschanklizenz beantragt werde muss. Dies ist erst nach der Gründung sinnvoll, da mit dem Verein nun ein fester Ansprechpartner entstanden ist.

Da die Gründung viel Zeit und Arbeit beansprucht, ist es wichtig, dass eine gute Zusammenarbeit der Gründungsmitglieder vorhanden ist, damit es nicht zu internen Problemen kommt. Denn das Ziel eines solchen Vereines ist außer dem gemeinsamen Sport auch der familiäre Zusammenhalt, in einem schönen Umfeld. Ein Schützenverein ist meist eine Bereicherung für die gesamte Gemeinde und eine Möglichkeit eine feste Gemeinschaft zu schaffen.

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