Nachfolgend erhalten Sie die Adresse für die Beantragung eines Waffenscheins in Halle.

Zuständige Einrichtungen für die Waffenschein Beantragung Halle

In Halle erfolgt die Beantragung eines Waffenscheins bei dem Landratsamt .


Polizeiinspektion Halle (Saale)
Stabsbereich Verwaltung
Sachgebiet Recht / Personal
Bereich Waffen und Sprengstoffrecht
Merseburger Str. 6
06110 Halle (Saale)

Email: waffenrecht.pi-hal@polizei.sachsen-anhalt.de

Ansprechpartner:
Frau Ernst                   0345 / 224 – 1807
Frau Niemann            0345 / 224 – 1823

Fax: 0345 / 224 – 111 127

Wichtige Informationen zur Beantragung in Halle

Voraussetzungen für die Beantragung in Halle

Volljährigkeit (18 Jahre),
Zuverlässigkeit,
Persönliche Eignung,
Nachweis eines Bedürfnisses,*
Nachweis einer Haftpflichtversicherung,*
Nachweis über waffentechnische und waffenrechtliche Sachkunde.*

* Für „Kleinen Waffenschein“ nicht erforderlich.

Kosten für die Beantragung in Halle

Die Erteilung eines Waffenscheines ist gebührenpflichtig. Über die Gebührenhöhe informiert Sie die zuständige Stelle. Sie betragen jedoch nicht mehr als die Kosten des tatsächlichen Verwaltungsaufwands.

Öffnungszeiten der Beantragungsstelle in Halle

Dienstag von 09:00 – 12:00 Uhr und von 13:00 – 17:00 Uhr
Donnerstag von 09:00 – 12:00 Uhr

Wichtige Dokumente für die Beantragung in Halle

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