Nachfolgend erhalten Sie die Adresse für die Beantragung eines Waffenscheins in Amberg-Sulzbach.

Zuständige Einrichtungen für die Waffenschein Beantragung Amberg-Sulzbach

In Amberg-Sulzbach erfolgt die Beantragung eines Waffenscheins bei dem Amt für Sicherheits- und Gewerbeangelegenheiten.


Amt für Sicherheits- und Gewerbeangelegenheiten
http://www.amberg-sulzbach.de/lra_online/sachbearbeiter_drucken.php?mit_id=146

Reindl Carola
Schloßgraben 3
92224 Amberg
Telefon: 09621 39-629
Telefax: 09621 37605-338
E-Mail: waffenrecht@amberg-sulzbach.de

Wichtige Informationen zur Beantragung in Amberg-Sulzbach

Das Verfahren dauert i.d.R 4 Wochen.

Voraussetzungen für die Beantragung in Amberg-Sulzbach

Für die Beantragung eines Waffenscheins müssen sie einige Unterlagen vorlegen und diese sind:
– Dieselben Unterlagen wie für die Erteilung einer Waffenbesitzkarte
– Volljährigkeit
– Zuverlässigkeit nach § 5 WaffG
– Persönliche Eignung nach § 6 WaffG
– Sachkundenachweis mit vorausgegangenem Lehrgang nach § 7
– Bewiesene waffenrechtliche Bedürftigkeit nach § 8 und 14 WaffG
– Einen Nachweis einer Haftpflichtversicherung
– Sie müssen den zuständigen Personen glaubhaft übermitteln, dass Sie mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf ihr Leben oder Leib gefährdet sind und deshalb, um diese Gefährdung einzudämmen, eine Schusswaffe auch außerhalb ihres Besitztums (dazu zählen Ihre Wohnung und/oder ihr eigenes Grundstück) führen müssten.

Kosten für die Beantragung in Amberg-Sulzbach

Die genauen Daten der anfallenden Kosten sind nicht bekannt, bitte wenden Sie sich an die zuständige Behörde.

Öffnungszeiten der Beantragungsstelle in Amberg-Sulzbach

Montag, Dienstag & Donnerstag von 08.00 – 16.00 Uhr
Mittwoch und Freitag von 08.00 – 12.00 Uhr

Wichtige Dokumente für die Beantragung in Amberg-Sulzbach

Antrag auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte
Antrag auf Erteilung eines kleinen Waffenscheines

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