Nachfolgend erhalten Sie die Adresse für die Beantragung eines Waffenscheins in Eichstätt.

Zuständige Einrichtungen für die Waffenschein Beantragung Landkreis Eichstätt

In Eichstätt erfolgt die Beantragung eines Waffenscheins bei dem Amt für Waffen- und Sprengstoffwesen, Jagd und Fischerei, Land- und Forstwirtschaft.


Amt für Waffen- und Sprengstoffwesen, Jagd und Fischerei, Land- und Forstwirtschaft
https://www.freistaat.bayern/dokumente/leistung/2777455696?plz=85131&behoerde=51330174681&gemeinde=258635456673

Residenzplatz 1
85072 Eichstätt
Telefon: 08421 70-0
Telefax: 08421 70-222

Ansprechartner
Herr Michael Günthner
Telefon: 08421 70-233
Telefax: 08421 70-222
E-Mail: jagd-waffenrecht@lra-ei.bayern.de

Wichtige Informationen zur Beantragung in Eichstätt

Das Verfahren dauert i.d.R 4 Wochen.

Voraussetzungen für die Beantragung in Eichstätt

Für die Beantragung eines Waffenscheins müssen sie einige Unterlagen vorlegen und diese sind:
– Dieselben Unterlagen wie für die Erteilung einer Waffenbesitzkarte
– Volljährigkeit
– Zuverlässigkeit nach § 5 WaffG
– Persönliche Eignung nach § 6 WaffG
– Sachkundenachweis mit vorausgegangenem Lehrgang nach § 7
– Bewiesene waffenrechtliche Bedürftigkeit nach § 8 und 14 WaffG
– Einen Nachweis einer Haftpflichtversicherung
– Sie müssen den zuständigen Personen glaubhaft übermitteln, dass Sie mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf ihr Leben oder Leib gefährdet sind und deshalb, um diese Gefährdung einzudämmen, eine Schusswaffe auch außerhalb ihres Besitztums (dazu zählen Ihre Wohnung und/oder ihr eigenes Grundstück) führen müssten.

Kosten für die Beantragung in Eichstätt

Die genauen Daten der anfallenden Kosten sind nicht bekannt, bitte wenden Sie sich an die zuständige Behörde.

Öffnungszeiten der Beantragungsstelle in Eichstätt

Montag bis Freitag von 07.30 – 12.00 Uhr
Donnerstag außerdem von 14.00 bis 16.30 Uhr

Wichtige Dokumente für die Beantragung in Eichstätt

Nicht verfügbar.

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