Nachfolgend erhalten Sie die Adresse für die Beantragung eines Waffenscheins in Heidenheim.
Zuständige Einrichtungen für die Waffenschein Beantragung Heidenheim
In Heidenheim erfolgt die Beantragung eines Waffenscheins bei das Ordnungsamt.
Landratsamt
https://www.landkreis-heidenheim.de/index.htm
Landratsamt Heidenheim
Felsenstraße 36
89518 Heidenheim
Tel.: 0 73 21 / 3 21 – 0
Fax: 0 73 21 / 3 21 – 24 10
Ansprechpartner
Voraussetzungen für die Beantragung in Heidenheim
Voraussetzungen für die Erteilung einer Waffenbesitzkarte sind:
Mindestalter
Vollendung des 18. Lebensjahrs
21 Jahre für Sportschützen, die bestimmte Waffen erwerben wollen oder besitzen
Zuverlässigkeit
Persönliche Eignung:
Personen die noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben, müssen für den Erwerb von großkalibrigen Schusswaffen zusätzlich ein Zeugnis über ihre geistige Eignung vorlegen.
Sachkunde
Nachweis eines Bedürfnisses:
Bei einer grünen WBK für Sportschützen erfolgt dies durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes. Dieser muss bescheinigen, dass der Antragsteller seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport im Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt und die zu erwerbende Waffe für eine Sportdisziplin des jeweiligen Verbandes zugelassen und erforderlich ist.
Bei Waffensammlern sind zusätzlich vorzulegen:
Benennung des angestrebten Sammelbereichs
Begründung der kulturhistorischen Bedeutsamkeit
Begründung der Erforderlichkeit
vollständige Aufstellung der bereits vorhandenen Waffen in der Art, wie sie in die gewählte Sammelsystematik eingereiht werden sollen
Benennung der für einen Erwerb vorgesehenen Waffen
Nachweis der Sachkunde
genaue Angabe über den Aufbewahrungsort der Sammlung
Bei einem Waffenerwerb im Rahmen der Erbfolge ist ein Nachweis der Sachkunde und des Bedürfnisses nicht erforderlich.
Wichtige Informationen zur Beantragung in Heidenheim
Kosten für die Beantragung in Heidenheim
kleiner Waffenschein 57,00 Euro
Öffnungszeiten der Beantragungsstelle in Heidenheim
Montag
08:00 Uhr – 11:30 Uhr und 14:00 Uhr – 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 Uhr – 11:30 Uhr
Mittwoch
08:00 Uhr – 11:30 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr – 11:30 Uhr und 14:00 Uhr – 17:30 Uhr
Freitag
08:00 Uhr – 11:30 Uhr
Wichtige Dokumente für die Beantragung in Heidenheim
Antrag auf Erteilung eines kleinen Waffenscheines