Nachfolgend erhalten Sie die Adresse für die Beantragung eines Waffenscheins in Pinneberg.

Zuständige Einrichtungen für die Waffenschein Beantragung Pinneberg

In Pinneberg erfolgt die Beantragung eines Waffenscheins bei dem Fachdienst Sicherheit und Verbraucherschutz.


Fachdienst Sicherheit und Verbraucherschutz Pinneberg
https://www.kreis-pinneberg.de/Kreisverwaltung/Verwaltungsstruktur/Fachbereich+Ordnung/Fachdienst+Sicherheit+und+Verbraucherschutz/Sicherheit/Ordnungsangelegenheiten/Waffenrecht.html?rewrite_engine=id
Herr Karock
Kurt-Wagner-Straße 11
25337 Elmshorn
Telefon: 04121 4502-2234
Telefax: 04121 4502-92234

Wichtige Informationen zur Beantragung in Pinneberg

Wenn Sie den Kleinen Waffenschein über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein beantragen, steht Ihnen ein elektronischer Antrag (Antragsassistent) zur Verfügung.

Voraussetzungen für die Beantragung in Pinneberg

Für die Beantragung eines Waffenscheins müssen sie einige Unterlagen vorlegen und diese sind:
– Dieselben Unterlagen wie für die Erteilung einer Waffenbesitzkarte
– Volljährigkeit
– Zuverlässigkeit nach § 5 WaffG
– Persönliche Eignung nach § 6 WaffG
– Sachkundenachweis mit vorausgegangenem Lehrgang nach § 7
– Bewiesene waffenrechtliche Bedürftigkeit nach § 8 und 14 WaffG
– Einen Nachweis einer Haftpflichtversicherung
– Sie müssen den zuständigen Personen glaubhaft übermitteln, dass Sie mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf ihr Leben oder Leib gefährdet sind und deshalb, um diese Gefährdung einzudämmen, eine Schlusswaffe auch außerhalb ihres Besitztums (dazu zählen Ihre Wohnung und/oder ihr eigenes Grundstück) führen müssten.

Kosten für die Beantragung in Pinneberg

Die genauen Daten der anfallenden Kosten sind nicht bekannt, bitte wenden Sie sich an die zuständige Behörde.

Öffnungszeiten der Beantragungsstelle in Pinneberg

Montag bis Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr

Wichtige Dokumente für die Beantragung in Pinneberg

Merkblatt zur Erteilung eines kleinen Waffenscheines nach dem Waffengesetz

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