Nachfolgend erhalten Sie die Adresse für die Beantragung eines Waffenscheins im Landkreis Fürth.

Zuständige Einrichtungen für die Waffenschein Beantragung Landkreis Fürth

Im Landkreis Fürth erfolgt die Beantragung eines Waffenscheins bei dem Amt für Waffen- und Sprengstoffrecht.


Amt für Waffen- und Sprengstoffrecht
http://www.landkreis-fuerth.de/zuhause-im-landkreis/landratsamt/aemter-a-z/sicherheit-und-ordnung/waffenrecht/kleiner-waffenschein.html
Landratsamt Fürth
Im Pinderpark 2
90513 Zirndorf
Telefon: 0911 9773-0
info@lra-fue.bayern.de

Ansprechpartner

Ansprechpartner:
Herr Reizammer
Telefon: 0911 9773 – 1306
Telefax: 0911 9773 – 1311
E-Mail: b-reizammer@lra-fue.bayern.de

Vertretung
Herr Betz
Telefon: 08141 519-357
Telefax: 08141 43283
E-Mail: hans.betz@lra-ffb.de

Wichtige Informationen zur Beantragung im Landkreis Fürth

Das Verfahren dauert i.d.R 4 Wochen.

Voraussetzungen für die Beantragung im Landkreis Fürth

Für die Beantragung eines Waffenscheins müssen sie einige Unterlagen vorlegen und diese sind:
– Dieselben Unterlagen wie für die Erteilung einer Waffenbesitzkarte
– Volljährigkeit
– Zuverlässigkeit nach § 5 WaffG
– Persönliche Eignung nach § 6 WaffG
– Sachkundenachweis mit vorausgegangenem Lehrgang nach § 7
– Bewiesene waffenrechtliche Bedürftigkeit nach § 8 und 14 WaffG
– Einen Nachweis einer Haftpflichtversicherung
– Sie müssen den zuständigen Personen glaubhaft übermitteln, dass Sie mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf ihr Leben oder Leib gefährdet sind und deshalb, um diese Gefährdung einzudämmen, eine Schusswaffe auch außerhalb ihres Besitztums (dazu zählen Ihre Wohnung und/oder ihr eigenes Grundstück) führen müssten.

Kosten für die Beantragung im Landkreis Fürth

Die genauen Daten der anfallenden Kosten sind nicht bekannt, bitte wenden Sie sich an die zuständige Behörde.

Öffnungszeiten der Beantragungsstelle im Landkreis Fürth

Montag bis Donnerstag von 8.00 – 18.00 Uhr
Freitag bis 8.00 – 16.00 Uhr

Wichtige Dokumente für die Beantragung im Landkreis Fürth

Antrag auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte
Antrag auf Erteilung des kleinen Waffenscheins

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