Nachfolgend erhalten Sie die Adresse für die Beantragung eines Waffenscheins im Landkreis Kelheim.

Zuständige Einrichtungen für die Waffenschein Beantragung Landkreis Kelheim

Im Landkreis Kelheim erfolgt die Beantragung eines Waffenscheins bei dem Amt für Waffenrecht.


Amt für Waffenrecht
https://www.landkreis-kelheim.de/LandratsamtundBuergerservice/Geschaeftsverteilung.aspx?view=~/kxp/orgdata/default&orgid=27fbd99f-e5d3-4b8c-a1c7-56612c2e68c8

Landratsamt Kelheim
Hemauer Str. 48a
93309 Kelheim
Telefon: 09441 207-0
Telefax: 09441/207-3150
E-Mail: poststelle@landkreis-kelheim.de

Wichtige Informationen zur Beantragung im Landkreis Kelheim

Das Verfahren dauert i.d.R 4 Wochen.

Voraussetzungen für die Beantragung im Landkreis Kelheim

Für die Beantragung eines Waffenscheins müssen sie einige Unterlagen vorlegen und diese sind:
– Dieselben Unterlagen wie für die Erteilung einer Waffenbesitzkarte
– Volljährigkeit
– Zuverlässigkeit nach § 5 WaffG
– Persönliche Eignung nach § 6 WaffG
– Sachkundenachweis mit vorausgegangenem Lehrgang nach § 7
– Bewiesene waffenrechtliche Bedürftigkeit nach § 8 und 14 WaffG
– Einen Nachweis einer Haftpflichtversicherung
– Sie müssen den zuständigen Personen glaubhaft übermitteln, dass Sie mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf ihr Leben oder Leib gefährdet sind und deshalb, um diese Gefährdung einzudämmen, eine Schusswaffe auch außerhalb ihres Besitztums (dazu zählen Ihre Wohnung und/oder ihr eigenes Grundstück) führen müssten.

Kosten für die Beantragung im Landkreis Kelheim

Die genauen Daten der anfallenden Kosten sind nicht bekannt, bitte wenden Sie sich an die zuständige Behörde.

Öffnungszeiten der Beantragungsstelle im Landkreis Kelheim

Montag bis Freitag von 8.00 – 12.00 Uhr
Dienstag & Donnerstag von 14.00 – 16.00 Uhr
Termine zu einem anderen Zeitpunkt bitte telefonisch anfragen.

Wichtige Dokumente für die Beantragung im Landkreis Kelheim

Antrag auf Erteilung eines kleinen Waffenscheines

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