Nachfolgend erhalten Sie die Adresse für die Beantragung eines Waffenscheins in Speyer und die zuständigen Mitarbeiter.

Zuständige Einrichtungen für die Waffenschein Beantragung Speyer

In Speyer erfolgt die Beantragung eines Waffenscheins bei der Stadtverwaltung – Abteilung Öffentliche Sicherheit, Ordnung und Verkehr Speyer.


Stadtverwaltung Speyer
Abteilung Öffentliche Sicherheit, Ordnung und Verkehr
http://www.speyer.de/sv_speyer/de/Rathaus/Bürgerservice/?bsinst=0&bstype=a_get&bsparam=337418
Große Himmelsgasse 10
67346 Speyer
Telefon 06232 14-2469
Telefax 06232 14-2458
E-Mail ordnungswesen­@stadt-speyer.de

Herr Heiko Thorsten Schmitz
Große Himmelsgasse 10
67346 Speyer
Telefon 06232 14-2469
Telefax 06232 1416-1872
E-Mail heiko.schmitz@stadt-speyer.de

Voraussetzungen für die Beantragung im Donnersbergkreis

Für die Beantragung eines Waffenscheins müssen sie einige Unterlagen vorlegen und diese sind:
– Volljährigkeit
– Zuverlässigkeit nach § 5 WaffG
– Persönliche Eignung nach § 6 WaffG
– Sachkundenachweis mit vorausgegangenem Lehrgang nach § 7
– Bewiesene waffenrechtliche Bedürftigkeit nach § 8 und 14 WaffG
– Einen Nachweis einer Haftpflichtversicherung

Öffnungszeiten der Beantragungsstelle im Donnersbergkreis

Mo – Fr: 08:00 – 12:00
Di: 14:00 – 16:00
Do: 14:00 – 18:00

Weitere Termine nach Absprache

Gebühren für den Waffenschein

Für den „großen“ Waffenschein fallen Gebühren in Höhe von 204,52€ an.
Für den „kleinen“ Waffenschein fallen Gebühren in Höhe von 50€ an.

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