Nachfolgend erhalten Sie die Adresse für die Beantragung eines Waffenscheins in Tübingen.
Zuständige Einrichtungen für die Waffenschein Beantragung Tübingen
In Tübingen erfolgt die Beantragung eines Waffenscheins bei der Abteilung 31 für Ordnung.
Abteilung 31 für Ordnung
http://www.kreis-tuebingen.de/,Lde/310259.html
Kontakt und Sprechzeiten
Die Büros des Aufgabenbereichs befindet sich im Gebäude Wilhelm-Keil-Str. 50, 72072 Tübingen.
Allgemeine Sprechzeiten
Mo. u. Mi. 08:00-12:00 Uhr,
Do. 08:00-12:30 u. 13:30-17:00 Uhr,
Fr. 08:00-12:00 Uhr
Ansprechpartner
Sekretariat
Frau Bisinger-Letzgus
Raum: A1 04
Tel.: 07071 207-3103
Fax: 07071 207-93103
K.Bisinger-Letzgus@kreis-tuebingen.de
Sachbearbeitung
Frau Steinmetz
Raum: A1 02
Tel: 07071 207-3115
Fax: 07071 207-93115
f.steinmetz@kreis-tuebingen.de
Sachgebietsleitung
Frau Lüdigk
Raum: A1 09
Tel.: 07071 207-3124
Fax: 07071 207-93124
s.luedigk@kreis-tuebingen.de
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Wichtige Informationen zur Beantragung in Tübingen
Informationen für den Umgang
-zum Erwerb und Besitz sind nur Personen berechtigt welche das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben
-Besitz bedeutet die Ausübung der tatsächlichen Verfügungsgewalt über einen Gegenstand wie in diesem Fall einer Waffe
-Erwerben heißt, edie Waffe gelangt in den persönlichen Besitz z.B. durch einen Kauf oder eine Schenkung oder eine sonstige Form der Überlassung selbst wenn dies nur für kurze Zeit der Fall ist für
-selbst Schreckschuss, Reizstoff oder Signalwaffen können bei unsachgemäßer Handhabung erhebliche Verletzungen verursachen daher ist eine solche Waffe stets so aufzubewahren, dass Personen unter 18 Jahren insbesondere Kinder keinen Zugang hierzu haben
-das Führen einer Schreckschuss, Reizstoffoder Signalwaffe bedarf eines Kleinen Waffenscheines
Kosten für die Beantragung in Tübingen
Für die Ausstellung des Kleinen Waffenscheins beträgt die Verwaltungsgebühr 62,00 Euro.
Voraussetzungen für die Beantragung in Tübingen
Einen Kleinen Waffenschein erhält nur, wer…
-das 18. Lebensjahr vollendet hat
-waffenrechtlich zulässig ist
-persönlich geeignet ist
Öffnungszeiten der Beantragungsstelle in Tübingen
Mo. u. Mi. 08:00-12:00 Uhr
Do. 08:00-12:30 u. 13:30-17:00 Uhr
Fr. 08:00-12:00 Uhr
Wichtige Dokumente für die Beantragung in Tübingen
Bitte telefonisch erfragen