Montag, 25. November, 2024  Aus dem Bereich: News Bundesweit

Achtung: Mögliche Antragsverzögerungen wegen Waffengesetzänderung

Ende Oktober 2024 hat der Deutsche Bundestag ein Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems verabschiedet. Dieses bringt auch Neuerungen im Waffengesetz mit sich, die sich unmittelbar auf die Bearbeitungszeiten für waffenrechtliche Anträge auswirken können.

Neue Anforderungen für Zuverlässigkeitsprüfungen

Seit dem 31. Oktober 2024 müssen kommunale Waffenbehörden bei Zuverlässigkeitsprüfungen zusätzlich die Bundespolizei und das Zollkriminalamt einbeziehen. Aufgrund dieser Neuerungen müssen nun technische Anpassungen im vollelektronischen Abfrageverfahren her, die aktuell noch nicht völlig ausgereift sind.

In der Folge bedeutet das, dass Rückmeldungen von Bundespolizei und Zollkriminalamt aktuell noch mit etwas Verzögerungen eintreffen können und sich dementsprechend die Bearbeitungszeiten für waffenrechtliche Anträge verlängern können. Das ist vor allem dann der Fall, wenn die Zuverlässigkeitsprüfung nicht bis zum Stichtag 30. Oktober erledigt ist.

Antragstellung weiterhin möglich

Das bedeutet allerdings nicht, dass Sie jetzt auf die Antragsstellung verzichten müssen. Waffenrechtliche Anträge können Sie bei der für Sie zuständigen Behörde auch weiterhin abgeben und die Zuständigen kümmern sich wie gewohnt um die Anträge.

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