Dienstag, 15. Oktober, 2024  Aus dem Bereich: Thema Waffen

AfD-Mitgliedschaft und Waffenerlaubnisse

Wer Mitglied der AfD ist, muss nicht nur mit Kritik aus dem nahen Umfeld und der Öffentlichkeit rechnen, sondern auch mit Nachteilen, wenn es um den Besitz von Waffen geht. Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf gilt für AfD-Mitglieder, die Jäger oder Sportschützen sind, die Einstufung als „waffenrechtlich unzuverlässig“.

Düsseldorfer Urteil schafft Präzedenzfall

Zwei AfD-Mitglieder klagten gegen den Entschluss, ihnen die Erlaubnis des Waffenbesitzes zu entziehen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschied im Juli, dass es dabei bleiben würde und zwang sie damit gleichzeitig zur Abgabe ihrer rund 200 Waffen.

Der Beschluss dürfte sich auch daraus ergeben, dass dasselbe Gericht erst Mitte Mai urteilte darüber, dass die AfD vom Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) als ein rechtsextremistischer Verdachtsfall beurteilt werden darf. Daraus ergibt sich die berechtigte Frage, ob Mitglieder der AfD nach dem deutschen Waffengesetz als „waffenrechtlich zuverlässig“ gelten.

Konsequenzen für Waffenbesitzer in ganz Deutschland?

Das Urteil könnte weitreichende Folgen haben. Nach Angaben des nationalen Waffenregisters befinden sich rund 5,48 Millionen Waffen in privatem Besitz in Deutschland. Es ist unklar, wie viele davon AfD-Mitgliedern gehören, doch das Düsseldorfer Urteil sendet ein klares Signal: Die Mitgliedschaft in einer Partei, die vom Verfassungsschutz als potenziell verfassungsfeindlich angesehen wird, reicht aus, um die „waffenrechtliche Unzuverlässigkeit“ festzustellen.

Was bedeutet „waffenrechtlich unzuverlässig“?

Personen, die als unzuverlässig gelten, wird der Besitz von Waffen untersagt. Die Gerichte stellten in diesem Fall klar, dass allein die Mitgliedschaft in einer Partei wie der AfD – unabhängig davon, dass die Partei nicht verboten ist – zur Annahme der Unzuverlässigkeit führen kann. Der Vorwurf verfassungsfeindlicher Bestrebungen gegen die AfD steht hier im Fokus.

Auswirkungen auf Jäger, Sportschützen und Waffenbesitzer

Besonders betroffen sind Jäger und Sportschützen, die auf den legalen Besitz von Waffen angewiesen sind. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf folgt hier der Linie des Bundesverfassungsgerichts, das bereits zuvor entschieden hatte, dass solche Nachteile – bis hin zur Entlassung aus dem Dienst – nicht gegen die Rechte der Parteien verstoßen. Waffenbesitzer, die AfD-Mitglieder sind, müssen ihre Waffen nun entweder abgeben oder vernichten.

Signalwirkung über Nordrhein-Westfalen hinaus

Obwohl das Urteil in Nordrhein-Westfalen gefällt wurde, könnte es Signalwirkung für andere Bundesländer haben. Die Frage der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit in Verbindung mit der Mitgliedschaft in einer Partei wie der AfD bleibt ein rechtlich komplexes Thema, das auch in der kommenden Zeit für Diskussionen sorgen wird.

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