Montag, 21. August, 2017  Aus dem Bereich: Thema Waffen

Erfüllen Sie die strengeren Aufbewahrungsvorschriften?

Am  6. Juli 2017 gab es eine weitere Neuerung im deutschen Waffengesetz. Die Aufbewahrungsvorschriften wurden um ein vielfaches verschärft. Aus diesem Grund sollten Sie unbedingt prüfen, ob Sie den neuen Anforderungen folge leisten, denn ansonsten drohen hohe Strafen.

Das ist jetzt Pflicht

  • Erlaubnispflichtige Waffen und Munition müssen in einem in einem speziellen Sicherheitsbehältnis aufbewahrt werden
  • Das Sicherheitsbehältnis muss die Norm DIN/ EN 1143-1 Widerstandsgrad „0“ oder höher erfüllen

Die Ausnahme

Eine Ausnahme bilden Jäger und Sportschützen, die Waffen und Munition schon vor dem 6. Juli 2017 besessen und verwahrt haben. Sofern diese bisher ein zulässiges Schließbehältnis hatten, müssen nun nicht loslaufen und sich um eine neue Aufbewahrungsmöglichkeit bemühen. Für sie gibt es die sogenannte „Bestandschutzregelung“.

 

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