Jagdschein in Deutschland machen – Voraussetzungen und Infos
Ein Jagdschein ist in Deutschland für jeden Bürger, der zur Jagd gehen will, Pflicht. So will es das Bundesjagdgesetz (kurz BJagdG). § 15 BJagdG dient dazu, dass jeder, der in den Besitz eines Jagdscheins kommen möchte, eine entsprechend gute Ausbildung machen muss bzw. gemacht hat. Sie kann in Kreisjägerschaften und in privaten Jagdschulen absolviert werden. Am Ende der Ausbildung steht eine staatliche Prüfung.
Ziel der Jagdscheinpflicht ist es, die Wilderei und den Waffenmissbrauch so gering wie möglich zu halten. Zudem soll es nur entsprechend ausgebildeten Menschen ermöglicht werden, auf die Jagd zu gehen.
Wozu berechtigt der Jagdschein?
Der Jagdschein an sich berechtigt seinen Inhaber noch nicht automatisch dazu, die Jagd ausüben zu dürfen. Zum einen darf nach dem Bundesjagdgesetz nur innerhalb der Jagdbezirke gejagt werden oder dort, wo der Grundstückseigentümer das auf seinem Privatbesitz gestattet.
Unterschieden wird dabei zwischen den Eigenjagdbezirken und gemeinschaftlichen Jagdbezirken.
Als Jagdscheininhaber haben Sie folgende Rechte:
- Grundsätzliche Jagderlaubnis
- Jagdwaffen dürfen auf der Jagd und im Zusammenhang mit ihr geführt werden
- Langwaffen und dazu passender Munition dürfen erworben, geliehen und besessen werden – ohne Mengenbegrenzung oder Überprüfung (§ 13 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 5 Waffe)
- Zwei Kurzwaffen und Munition dürfen gekauft werden, müssen aber zuvor in der Waffenbesitzkarte eingetragen worden sein
- Fleisch von erlegtem Wild zu untersuchen und bei entsprechender Eignung für den Handel freizugeben
- Trichinenproben dürfen entnommen werden, wenn eine Schulung beim Veterinäramt durchgeführt und bestanden wurde
- Sie dürfen als Naturschutzwart tätig werden (nur bei forstlicher oder Berufs-Jägerausbildung)
- Wahrnehmung des Jagdschutzes
- Pachten eines Jagdreviers
Voraussetzungen für den Jagdschein
Zu den Basis-dokumenten, die benötigt werden, um einen Jagdschein zu bekommen, gehören ein gültiger Personalausweis und ein Passbild. Alternativ wird auch ein gültiger Reisepass anerkannt.
Für die Erteilung eines Jagdscheines muss der Antragssteller mindestens 16 Jahre alt sein. Um einen (Jugend-) Jagdschein zu erhalten, muss zwingend eine Jägerprüfung gemacht werden. Wie die Jägerausbildung dafür aussieht, ist von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich. Was allerdings in 11 unserer 16 Bundesländer gleich geregelt ist, ist, dass Vorbereitungslehrgänge belegt werden müssen. In den anderen hingegen ist kein Ausbildungslehrgang nötig, um die Prüfung zu machen. Die untere Jagdbehörde bildet hierfür den Prüfungsausschuss bzw. die Prüfungskommission.
Wichtig ist auch die persönliche Zuverlässigkeit, die durch ein Führungszeugnis nachgewiesen wird. Zusätzlich wird eine entsprechende Erklärung verlangt, in der der angehende Jäger bestätigt, dass weder ein Verfahren gegen ihn läuft oder jemals eine Strafe oder Bußgeldstrafe verhängt wurde.
Jeder angehende Jäger benötigt zudem eine Jagdhaftpflichtversicherung, über die ein Nachweis mit eingereicht werden muss.
Jagdschein – Konkrete Hilfen
Der Jugendjagdschein
Bis zum 18. Lebensjahr wird der sogenannte „Jugendjagdschein“ erteilt, bis dahin gelten Jäger und Jägerinnen als Jungjäger. Hierfür brauchen Jugendliche die Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters.
Weitere Infos zum Jagdschein
Jagdschein und Waffenbesitz
Der Jugendjagdschein
Die Jagdarten
Die JagdausrüStung
Verlängerung des Jagdscheins
Kosten für den Erwerb eines Jagdscheins
Wie viel der Jagdschein kostet, kann sich von Bundesland zu Bundesland und von Jagdschule zu Jagdschule unterscheiden. Grob geschätzt sollte man sich auf etwa 1500 € für die schulische Jagdausbildung einstellen. Hinzu kommen Kosten für die Jagdprüfung und die Benutzung des Schießstands für die Schießausbildung. Beides liegt jeweils bei 250 bis 300 € zusätzlich. Alles in einem sollten für den Jagdschein also etwa 2000 bis 2100 Euro eingeplant werden.
Das Bundesjagdgesetz
Das Bundesjagdgesetz (BJagdG) ist 1952 entstanden und wurde 1976 neu aufgerollt. Aufgrund diverser Änderungen wurde es schon mehrfach aktualisiert, was auch für die Zukunft nicht auszuschließen ist. Grob formuliert ist es dazu da, genau zu regeln, welche Personen zum Jagen berechtigt sind, wo sie es tun und in welcher Form. Es ist in 11 Abschnitte mit 46 Paragrafen unterteilt, die sich unter anderem mit dem Jagdrecht, Jagdbeschränkungen, Pflichten bei der Jagdausübung, der Beunruhigung von Wild und Straf- und Bußgeldvorschriften beschäftigen.
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