Freitag, 18. April, 2025 Aus dem Bereich: Jäger, News Bundesweit, Thema Schützensport, Thema Waffen
Koalitionsvertrag 2025: Neue Impulse für Waffen- und Jagdrecht
Union und SPD haben sich im aktuellen Koalitionsvertrag auf weitreichende Reformen des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) und des Waffengesetzes (WaffG) verständigt. Die Vorhaben stoßen bei betroffenen Verbänden teils auf Zustimmung, teils auf kritische Wachsamkeit.
Reform des Bundesjagdgesetzes: Der Wolf im Fokus
Im Rahmen der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie steht die Herabstufung des Wolfes ganz oben auf der Agenda der Jagdgesetzgebung. Das Ziel ist es, den Wolf in das Jagdrecht aufzunehmen, sodass er von Jägern oder Behörden unter klaren gesetzlichen Bedingungen getötet werden darf. Jagdverbände und Landwirte fordern die Wolf-Regulierung bereits seit Jahren, wenn diese sich beispielsweise zu nah an Siedlungen heranwagen oder Nutztiere reißen. Da diese Tierrasse unter strengem Artenschutz steht, ist der Schutz von Mensch und Tier bisher schwierig.
Reform des Waffengesetzes: Digitalisierung und Verhältnismäßigkeit
Auch im Waffenrecht kündigt die Koalition eine umfassende Evaluierung und Weiterentwicklung bis 2026 an. Hierbei liegt der Fokus auf einer praxisgerechteren, digitalen und effektiven Ausgestaltung der Prozesse sowie dem Schutz vor Missbrauch durch Extremisten oder psychisch erkrankte Personen.
Die Kernaussagen im Koalitionsvertrag
- Das Waffenrecht soll praxisorientierter und anwenderfreundlicher werden.
- Verfahren sollen digitalisiert und beschleunigt werden.
- Es soll sichergestellt werden, dass Extremisten und psychisch Erkrankte keinen legalen Zugang zu Waffen erhalten.
Diese Punkte decken sich mit langjährigen Forderungen der Legalwaffen-Verbände, insbesondere des Bundesverbands zivile Legalwaffen (BZL). Man begrüßt die angekündigte Einbeziehung aller Betroffenen und Experten, warnt jedoch vor Interpretationsspielräumen im Gesetzestext, die auf Kosten gesetzestreuer Waffenbesitzer gehen könnten.
Auch der Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler (VDB) unterstützt grundsätzlich die Evaluierung, betont jedoch:
- Der Zeitrahmen bis 2026 sei sportlich, da auch auf EU-Ebene eine Neufassung der Feuerwaffenrichtlinie ansteht.
- Eine tiefgreifende Reform sei nur auf Grundlage verbesserter Kriminalstatistiken sinnvoll umsetzbar.
Wie geht es weiter?
Aktuell sind die Reformen nicht beschlossen, allerdings ein fester Bestandteil des aktuellen Koalitionsvertrags zwischen CDU/CSU und SPD. Die CDU muss ihn am 28. April beim Bundesausschuss (Kleiner Parteitag) bestätigen, während die SPD vom 15. bis 29. April digital darüber abstimmt. Ein Grund hierfür ist, dass die künftige Regierung noch nicht feststeht und es Widerstand bei den Jungsozialistinnen und Jungsozialisten in der SPD (Jusos) gibt.