Dienstag, 26. April, 2022  Aus dem Bereich: Thema Waffen

Transport auf Rückbank: Verlust der Waffenbesitzkarte

Wer über eine Waffenbesitzkarte verfügt, erhält mit ihr nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Eine dieser ist der sachgemäße Transport etwaiger Waffen. Dass dieser auch anders ausgelegt werden kann, als gedacht, musste nun ein Jäger aus Bayern erleben.

Waffen auf Rückbank transportiert

In Bayern fand ein Jäger Waffen, welche er verantwortungsbewusst zur Polizei bringen wollte, um diese sachgemäß in Obhut zu geben.Die funktionsfähigen Waffen fand er im Oktober 2020 bei Abrissarbeiten. Sein Vorgesetzter gab den Auftrag, diese Waffen zur nächsten Polizeidienststelle zu bringen. Für den Weg dorthin wählte er seinen PKW – sicher, ohne Aufmerksamkeit und schnell.

Doch ganz so zeigte sich der Transport nicht – vielmehr handelte es sich um einen schwerwiegenden Verstoß gegen das Waffengesetz, woraufhin dem Jäger seine Waffenerlaubnis entzogen wurde – mit sofortiger Wirkung.

Klage wurde abgewiesen

Weil der Jäger dies nicht auf sich sitzen lassen wollte, erhob er Klage und beantragte einen Eilrechtsschutz, welcher vom Verwaltungsgericht abgewiesen wurde. Viel mehr noch: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof  gab dem Verwaltungsgerichtshof recht.

Der Jäger hätte um den unsachgemäßen Transport wissen müssen und, anstatt Waffen im Auto zu transportieren, die Polizei rufen müssen. Diese hätten die Waffen vor Ort in Obhut genommen. Bei dem Fall ging es um fünf erlaubnispflichtige entladenen Langwaffen und zwei erlaubnispflichtige mit Munition gefüllte Kurzwaffen

 

Fragen, Anregungen und Kritik zum Transport auf Rückbank: Verlust der Waffenbesitzkarte

  1. Das verstehe ich nicht !
    In BRD ist die ganze Rechtsordnung aufgehoben.
    Nachzulesen im Bundesgesetzblatt:
    http://dejure.org/gesetze/EGGVG/1.html und
    http://bundesrecht.juris.de/gvgeg/
    http://dejure.org/gesetze/EGStPO/1.html und
    http://bundesrecht.juris.de/stpoeg/
    http://dejure.org/gesetze/EGZPO/1.html und
    http://bundesrecht.juris.de/zpoeg/

    Noch einige Anmerkungen:
    In der BRD gibt es keinerlei gültige Rechtsordnung, keine Beamte, keinen Staatsanwalt, keinen Richter. Wie will man da ein Verfahren durchführen? Ohne Gerichtsverfassungsgesetz ohnehin nicht möglich.
    Es existiert kein einziger gesetzlicher Richter, der befugt wäre Zwangsmaßnahmen wie: Führerschein-Entzug, Blutentnahme, etc. anzuordnen.
    Quelle: Bundesgesetzblatt.
    https://www.buzer.de/gesetz/7172/a142146.htm

    Wie sagte Horst Seehofer so treffend:
    „Wir haben keinen Zustand von Recht und Ordnung. Es gilt kein Vertrag, es gilt kein Gesetz. Es ist eine Herrschaft des Unrechts“.
    Deshalb unterschreibt hier auch keiner was. Es wird nur noch mit unleserlichem Krakel unterzeichnet, also gefälscht und ‚beglaubigt‘, was seit 2007 nicht mehr zulässig ist. Quelle: Bundesgesetzblatt.
    https://www.buzer.de/gesetz/7965/a152484.htm

    Welcher Richter soll das angeordnet haben?
    Können Sie dieses Urteil „vom Richter vorschriftsmässig unterschrieben“ veröffentlichen ?

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