Samstag, 15. März, 2025  Aus dem Bereich: Jäger, News

Verbot von Bleimunition schreitet voran

Das Verbot von bleihaltiger Munition im Rahmen der REACH-Verordnung ist schon seit längerer Zeit im Gespräch, doch nun scheint dieser Plan einen Schritt voran zu schreiten. Jäger und Betreiber von Schießständen fragen sich nun, was es für sie bedeuten könnte, wenn das Verbot gültig werden würde.

Was ist die REACH-Verordnung?

Die REACH-Verordnung („Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals“) zielt darauf ab, gesundheitsschädliche Stoffe wie Blei aus dem Alltag der EU-Bürger zu verbannen. Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) ist für die Durchführung und Kontrolle dieser Maßnahmen verantwortlich.

Welche Maßnahmen wurden bisher getroffen?

In der Vergangenheit konnte bereits erreicht werden, dass Bleischrot in und um Feuchtgebiete in Deutschland nicht mehr eingesetzt werden darf. Nun hat die EU-Kommission einen Vorschlag für ein weiterreichendes Verbot vorgelegt.

Was beinhaltet das geplante Bleiverbot in Munition?

Nach aktuellem Stand steht im Gespräch, dass Jäger keinerlei Bleischrot mehr verwenden dürfen. Um den Übergang für Jäger und die Industrie zu erleichtern, soll eine Karenzzeit von drei Jahren gewährt werden, sobald das Verbot in Kraft tritt. Weiterhin soll bleihaltige Büchsenmunition verboten werden.

Hierfür gelten folgende Übergangsfristen:

  • Kaliber von über 5,6 mm: 18 Monate
  • Kaliber von 5,6 mm und kleiner: bis zehn Jahre

Gibt es Ausnahmen bei dem Verbot von Bleimunition?

  • Bleihaltige Kurz- und Büchsenmunition kann während einer fünfjährigen Übergangsfrist weiterhin verwendet werden. Danach ist deren Einsatz ausschließlich auf Schießständen erlaubt.
  • Vorderladerschützen und das traditionelle Vogelschießen bei Schützenfesten sollen von den neuen Vorschriften ausgenommen bleiben, da für diese Bereiche keine alternativen Munitionstypen verfügbar sind.

Was bedeutet das Bleiverbot für Schießstände und Jäger?

Mit dem Bleiverbot gehen Schwierigkeiten für die Schießstände und Jäger einher. Viele Schützenvereine und Schießstände gehören zu gemeinnützigen Vereinen, weswegen die finanziellen Mittel sehr gering ausfallen. Die Umrüstung der Wurfscheibenstände müssen an die neuen Materialien angepasst werden, weil sich das Flug- und Aufprallverhalten ändert. Der Deutsche Jagdverband (DJV) rechnet mit Kosten von bis zu 700 Millionen Euro und bittet daher um staatliche Unterstützung.

Jäger hingegen könnten insofern betroffen sein, als dass sie ihrem regelmäßigen Training nicht nachgehen können.

Wann kommt das Bleiverbot?

Der Vorschlag befindet sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren der EU. Nach Vorstellung des Regulierungsvorschlags durch die EU-Kommission wird dieser im REACH-Ausschuss diskutiert. Bei Zustimmung durch den Ausschuss erfolgt die Prüfung durch das EU-Parlament und den Rat. Erst nach Abschluss dieses Verfahrens kann das Verbot in Kraft treten. ​

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