Freitag, 1. November, 2024 Aus dem Bereich: News Bundesweit
Verschärftes Waffengesetz: Neue Regelungen für mehr Sicherheit
Mit den jüngsten Änderungen im Waffengesetz reagiert die Bundesregierung auf die gestiegene Sicherheitsanforderungen und gesellschaftlichen Entwicklungen. Der Fokus liegt auf verschärften Prüfungen der Zuverlässigkeit, strengeren Aufbewahrungsvorschriften und erweiterten Kontrollen in öffentlichen Bereichen. Diese Anpassungen zielen darauf ab, Risiken zu minimieren und die öffentliche Sicherheit zu verbessern. Doch was ändert sich konkret?
Übersicht der Änderungen des verschärften Waffengesetzes
Nachdem das EU-Parlament im April schärfere Regeln gegen illegale Feuerwaffen beschlossen hat, musste nun auch das Deutsche Waffengesetz auf den Prüfstand. Aufgrund immer wiederkehrender Zwischenfälle in Verbindung mit Waffengewalt wurde eine erneute Verschärfung des Waffengesetzes beschlossen – trotz harscher Kritik aus allen betroffenen Reihen.
Erweiterte Zuverlässigkeitsprüfung
Die Behörden erhalten künftig mehr Handlungsspielraum, um die Zuverlässigkeit und Eignung von Waffenbesitzern zu überprüfen. Dabei können nun auch öffentliche Äußerungen, wie etwa Beiträge in sozialen Medien, in die Bewertung einfließen. Ebenso werden die abzufragenden Behörden um zusätzliche Polizeidienststellen und Kriminalämter erweitert. Die Verurteilung wegen bestimmter staatsfeindlicher Straftaten zu mindestens 90 Tagessätzen führt automatisch zur Unzuverlässigkeit (§ 4, 5, 6).
Neue Nachberichtspflicht und Mitteilung an Jagdbehörden
Die Nachberichtspflicht, die bisher nur für Verfassungsschutzämter galt, wird nun auf alle beteiligten Behörden ausgeweitet. Außerdem müssen die Waffenbehörden die Jagdbehörden informieren, wenn ein Jäger seine Zuverlässigkeit verliert. Dies soll eine einheitliche Überwachung der Zuverlässigkeit gewährleisten (§§ 6a, 6b).
Erweiterung der Verbotszonen
Waffen- und Messerverbotszonen dürfen nun an Kriminalitätsschwerpunkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln eingerichtet werden. In diesen Zonen erhalten die Behörden die Befugnis, Personen präventiv zu kontrollieren und zu durchsuchen. Zudem werden die bestehenden Verbotsregelungen für Veranstaltungen ausgeweitet und betreffen nun alle Messer unabhängig von der Klingenlänge (§ 42).
Präzisere Regelungen für das Führen von Messern
Die neuen Bestimmungen definieren klar, wann ein Messer als „nicht zugriffsbereit“ gilt, nämlich wenn es nur mit mehr als drei Handgriffen erreicht werden kann. Außerdem wurde ein Katalog von Ausnahmen für das Mitführen von Messern festgelegt, der Fälle wie den beruflichen Gebrauch oder Rettungseinsätze abdeckt.
Strengere Pflichten nach Entzug einer Erlaubnis
Nach dem Entzug einer waffenrechtlichen Erlaubnis sind Waffen unbrauchbar zu machen oder an berechtigte Personen abzugeben. Bisher hatten die Behörden hier einen Ermessensspielraum, der nun zu einer verpflichtenden Anordnung geändert wurde (§ 46).
Verbot von Springmessern
Die neuen Regelungen sehen ein vollständiges Verbot von Springmessern vor. Es gilt eine Übergangsfrist, in der diese noch an berechtigte Personen abgegeben werden dürfen (§ 58 Abs. 24).
Detaillierte Informationen finden Sie in der PDF des Deutsches Jagdverbandes.
Wann treten die Änderungen in Kraft?
Das neue Waffengesetz wurde am 18. Oktober 2024 vom Bundestag verabschiedet wurde. In Kraft tritt es, sobald der Bundespräsident diese zum Abschluss bringt und sie Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Voraussichtlich könnte dies ab Anfang 2025 passieren.