Samstag, 20. Mai, 2017  Aus dem Bereich: News Bundesweit

Waffengesetz-Änderung vom Bundestag beschlossen

Waffengesetz-Änderung beschlossen (olivermonschau/pixabay)

Das Waffengesetz unterliegt stetigen Änderungen, um den Umgang mit Waffen sicherer zu machen – so zumindest das Ziel. Wenn Amokläufe, wie sie in den letzten Monaten vermehrt durch Terroristen in Europa passieren, scheint es Zeit zu sein, wieder einmal über eine Änderung nachzudenken. In der Schwebe war es schon länger, nun hat der Bundestag die aktuellen Waffengesetz-Änderungen beschlossen.

Die nächsten Schritte sind die Vorstellung und Absegnung des Bundesrats und des Bundespräsidenten. Rechtskräftig ist es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird.

 

Das ändert sich jetzt

  • Waffenaufbewahrung

Ein schon vorhandener Waffenschrank der Klasse A oder B darf auch weiterhin bis zur maximalen Lagerkapazität genutzt werden. Sollte sie erreicht sein, und weitere Waffen angeschafft werden, braucht es einen Waffenschrank mit Widerstandsgrad 0 – das gilt auch dann, wenn es Ihr erster Waffenschrankkauf ist. Für Erben und für im Haushalt lebende Angehörige gilt der Bestandsschutz ebenfalls.

  • Verlust von Waffe oder Munition

Sollten Sie Ihre Waffe verlieren, können das im besten Fall mit einer Geldstrafe geahndet werden, im schlimmsten Fall erhalten Sie eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Sollte Munition abhandenkommen, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar.

  • Unerlaubte Schusswaffen

Sollten Sie noch im Besitz unerlaubte Schusswaffen sein, haben Sie die Möglichkeit, diese ein Jahr straffrei abzugeben.

 

Kritik an den aktuellen Änderungen

Das deutsche Waffengesetz ist eines der strengsten in Deutschland. Die, die sich bisher nichts zu Schulden kommen ließen und einem geliebten Hobby nachgehen, fühlen sich in eine Schublade gesteckt und noch massiver eingeschränkt.

Gerade die Besitzer von freien Waffen, wie zum Beispiel Airsoft- oder Schreckschusspistolen sind besonders wütend. Auch für sie ändern sich die Aufbewahrungspflichten enorm.

Fragen, Anregungen und Kritik zum Waffengesetz-Änderung vom Bundestag beschlossen

  1. Ich hatte von den Änderungen bei der Waffenaufbewahrung gehört und meinem Vater versprochen, mich für ihn zu informieren. Er hat noch einen Waffenschrank der Klasse B und ist als Rentner nur noch unregelmäßig als Schütze aktiv. Gut zu wissen, dass er hier nicht in einen neuen Waffenschrank neu investieren muss!

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