Ich besitze einen kleinen Waffenschein, welcher vom Ordnungsamt Schwapach ausgestellt wurde. Nun bin ich nach Nürnberg verzogen. Muss ich den Waffenschein ummelden und muss ich meine Waffe (erneut) eintragen lassen?

Zum einen können wir Sie beruhigen, denn Ihr kleiner Waffenschein ist grundsätzlich bundesweit gültig.

Wenn Sie umziehen, müssen Sie Ihre aktuelle Wohnanschrift nicht auf ihrem KWS eintragen lassen. Allerdings sollten Sie der Behörde, die Ihnen den kleinen Waffenschein ausgestellt hat, Ihre Adresse mitteilen, damit entsprechende Unterlagen zu Ihnen gesendet werden können.

Meist geht das ganz unkompliziert am Telefon oder per E-Mail, allerdings sollten Sie sich bei Ihrer Behörde informieren, auf welchem Weg sie dies wünscht.

 

Bitte beachten Sie:

Alle Angaben nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit.

seers cmp badge