Die richtige Lagerung einer Waffe
Die letzte Änderung des Waffenrechts hing mit einem tragischen Vorfall an einer Schulen in Baden-Württemberg zusammen. Ein 17-jähriger Schüler tötete mit einer großkalibrigen Feuerwaffe 15 Menschen und richtete danach sich selbst. Die psychologischen Vorbestimmungen des Mörders außen vor gelassen, kann gesagt werden: eine Chance für diese grausame Tat hat sich nur ergeben, da der Vater Schusswaffen und Munition nicht wie vorgeschrieben getrennt verschlossen hatte.
Die Nutzung von Waffen ist ein beliebtes Hobby. Ob bei Jägern zur kontrollierten Bestandspflege in Wäldern, bei Hobbyschützen für das Schießen auf Ziele mit Wettbewerbscharakter und auf so genannten Shooting Ranges mit gemieteten Waffen aus verschiedenen Epochen. Jedem Waffenbesitzer zu unterstellen, er sei ein potentieller Mörder ist ein Fehlschluss. Die Erlangung einer Berechtigung zum Besitz von Schusswaffen ist mit strengen Vorgaben verbunden, um traurige Ausnahmefälle wie in Winnenden endgültig der Vergangenheit angehören zu lassen.
Verschiedene Kategorien für die Lagerung von Waffen zu beachten
Die Definition, was eine Waffe konkret ist, ändert sich gelegentlich. Aktuell besteht eine Einteilung in Kategorien, die einen Waffenschein, einen Jagdschein oder einen kleinen Waffenschein erfordern.
Einen Waffen- oder Jagdschein erfordern Kurz und Langwaffen (halbautomatisch) (Kategorie B), Einzellader und Repetiergewehre (Kategorie C), sowie Flinten (Kategorie D). Alle Druckluftwaffen über 7,5 Joule erfordern einen Jagdschein. Weitere Waffen sind nicht in Kategorien erfasst.
Bei Druckluftwaffen entscheidet die Kraft mit der die Munition aus der Mündung gefeuert wird. Druckluftwaffen unter 7,5 Joule erfordern keinen Jagdschein, dürfen allerdings in der Öffentlichkeit nicht mitgeführt werden, das 18. Lebensjahr des Besitzers muss vollendet sein. Betroffen sind so genannte AirSoft Waffen.
Liegt der Druck der Waffe bei unter 0,5 Jule zählt diese als Spielzeug, darf ab dem 14. Lebensjahr besessen werden. In der Öffentlichkeit ist diese nur dann mitzuführen, wenn sie nicht offen getragen wird und zudem nicht geladen ist.
Bei anderen Waffen wie Reiz-, Schock, Hieb und Stichwaffen gelten gesonderte Regeln. Der kleine Waffenschein berechtigt zum Mitführen ohne Konsequenzen. Für Stichwaffen bestehen Einschränkungen: Die Klinge darf nicht über 12 cm lang sein und nicht einhändig festgestellt werden können. Bogen und Armbrust sind ausgenommen, sofern die Verwendung im Sinne des Sports oder der Berufsausübung stattfindet. Selbst dann dürfen diese nur sicher verpackt transportiert werden. Derartige Gegenstände sind vor allem in Haushalten mit Kindern unter Verschluss aufzubewahren.
Besitzerlaubnis verpflichtet zur Lagerung
Wer einen Jagdschein oder Waffenschein besitzt, ist zunächst zum Kauf einer Waffe aus der entsprechenden Kategorie berechtigt. Im Jahr 2009 gab es Änderungen im Bezug auf die Kontrolle der sicheren Unterbringung einer Waffe, welche bei vielen Besitzern und Verbänden für einen Aufschrei sorgte – was gegen eine Kontrolle des sicheren Waffenschrankes spricht? Laut Kritikern Artikel 13 des Grundgesetzes „Unverletzlichkeit der Wohnung“ Behörden mindestens einmal im Jahr den Zugang zum Waffenschrank zu gewähren ist keine große Verpflichtung – sofern man nichts zu verbergen hat. Seit 2009 gilt neben der Bedürfnisprüfung auf Bedarf auch ein Regelkontingent und der Nachweis der sportlichen Nutzung als verpflichtend.
Waffen im privaten Gebrauch müssen wie Waffen, welche auf juristische Personen (z.B. Schützenvereine) zugelassen sind, sicher verschlossen werden. Selbes gilt für Waffen im Besitz von Polizei oder Militär. Ausgaben von Dienstwaffen unterliegen strenger Kontrollen, Wesenstests vor der Erlaubnis des Führens einer Waffe sind ebenfalls an der Tagesordnung.
Konkrete Lagerung von Waffen
Allgemein gilt für alle: Waffen und Munition sind getrennt voneinander in verschlossenen Schränken aufzubewahren. Der Transport im Auto erfolgt in einem abgeschlossenen Koffer, welcher von Fahrerhaus aus nicht zu erreichen ist. Kommt es zu einem Unfall, bei dem das Fahrzeug nicht weitergeführt werden kann, nimmt die Polizei die Waffe unter Kontrolle und händigt diese zu einem späteren Zeitpunkt wieder aus. Der Transport zum Schießstand oder Schützenverein muss ebenfalls abgesichert erfolgen.
Diskussionen um die Lagerung von Waffen reißen nicht ab
Nach der Regelung, dass Besitzer von Schusswaffen fortlaufend kontrolliert werden können und dem Verbot einer öffentlichen zur Schaustellung, selbst von Waffenattrappen gab es lediglich Diskussionen und Vorstöße von Vereinen für weitere Einschränkungen – Warum eine tödliche Waffe für den Sport verwenden, wenn es auch anders geht? Derartige Kritikpunkte wurden z.B. vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrecht abgelehnt. Vorstöße einiger Länder, die Kontrollen mit Kosten von mehreren hundert Euro zu verbinden, sorgten für eine Dezimierung des Besitzes von Schusswaffen, werden allerdings als Schikane gewertet. Wer die Waffe nach den geltenden Vorgaben verschließt, läuft sicher. Schützen- und Jagdvereine informieren zudem laufend über eventuelle Änderungen im bestehenden Recht.
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