2009 wurde ich zu einer Vorstrafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung verurteilt. Kann ich dennoch den kleinen Waffenschein beantragen?

Beantragen können Sie den kleinen Waffenschein zu jeder Zeit – ob er Ihnen allerdings ausgestellt wird, ist eine andere Frage.

Nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 Waffengesetz ( WaffG) werden keine (kleinen) Waffenscheine an Personen erteilt, die nicht die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen. Es kommt bei der Strafe auch ein wenig auf das Vergehen an.

Da Ihre Strafe fast 10 Jahre her ist und es zu keiner Freiheits-, sondern nur zu einer Bewährungsstrafe kam, könnten Ihre Chancen gut stehen.

Wir empfehlen Ihnen allerdings, sich vorher bei der für Sie zuständigen Waffenbehörde zu informieren. Wenn Sie den kleinen Waffenschein beantragen, er allerdings nicht ausgestellt wird, müssen Sie die Kosten von ca. 50 Euro dennoch tragen.

 

Bitte beachten Sie:

Alle Angaben nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit.

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