Darf man den kleinen Waffenschein mit Schreckschusswaffe in ganz Deutschland mitführen oder nur im Kreis, wo man wohnt? Im kleinen Waffenschein steht „im Kreis“.

Über die Formulierung im kleinen Waffenschein sind schon viele Inhaber gestolpert.

Grundsätzlich ist eine waffenrechtliche Erlaubnis bundesweit gültig. Der Zusatz „nur im Kreis“ sollte demnach unzulässig sein, es sei denn, dass es eine gute Begründung zur von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung gibt.

Die Einschränkung, von der Sie sprechen, bezieht sich nicht auf den Geltungsbereich, sondern auf die PTB-Nummer. Diese Nummer muss sich in einem Kreis befinden.

 

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