Ich wohne in Isselburg, Kreis Borken. Bei welcher Behörde, kann ich den kleinen Waffenschein beantragen und wie gehe ich vor?

Den kleinen Waffenschein gemäß § 10 WaffG können Sie bei der Kreispolizeibehörde Borken beantragen.

Hier die vollständigen Infos zur Kreispolizeibehörde Borken:

  • Direktion Zentrale Aufgaben 1.3- Waffenwesen –

Adresse:
Burloer Straße93
46325 Borken

Öffnungszeiten:
Montag: 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:00 Uhr – 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 Uhr – 12:00 Uhr

Außerhalb der Öffnungszeiten ist grundsätzlich kein persönlicher oder telefonischer Kontakt möglich.

E-Mail: ZA1Recht.Borken@polizei.nrw.de

 

Auf der Webseite der Kreispolizeibehörde Borken können Sie den Antrag für den kleinen Waffenschein direkt herunterladen und zu Hause ausfüllen. Wir haben Ihnen den Antrag hier verlinkt. Eine Ausfüllhilfe gibt es unter diesem Link.

Leider informiert die Kreispolizeibehörde Borken auf ihre Seite nicht darüber, ob Sie persönlich für die Beantragung erscheinen müssen, ob es reicht, wenn Sie den Antrag per Post zusenden.

Am besten rufen Sie dort während der Öffnungszeiten einmal an.

Die Kosten in NRW für den kleinen Waffenschein liegen bei ca. 55 Euro und die Bearbeitung dauert in der Regel drei bis sechs Wochen. Allerdings kann es, wenn das Antragsaufkommen höher ist, auch mal länger dauern. Die Gebühr ist auch dann zu entrichten, wenn Sie den kleinen Waffenschein nicht erteilt bekommen, da es sich um eine Bearbeitungsgebühr handelt.

Für die Beantragung benötigen Sie außerdem Ihren Personalausweis oder Reisepass – bei Ausländern muss der Nationalpass mitgebracht werden.

Bitte beachten Sie:

Alle Angaben nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit.

 

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