Welche Hieb- oder Stichwaffen darf ich ohne Meldung „bei mir zu Hause“ haben?

Zu den Hieb- und Stichwaffen zählen:

  • Dolche mit beidseitig durchgeschliffener Klinge
  • Stilette mit schmaler, spitz zulaufender Klinge
  • Bajonette (Seitengewehre)
  • Degen
  • Säbel
  • Schwerter

Diese dürfen Sie, sofern Sie das 18. Lebensjahr erreicht haben, erwerben und besitzen. Allerdings ist Ihnen das Führen verboten. Für diese Waffen brauchen Sie keine Waffenbesitzkarte

Sollten Sie sich darüber hinwegsetzen (also unter 18 Jahre alt sein oder eine der genannten Hieb- oder Stichwaffen doch mit sich führen), stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar bzw. eine Straftat, wenn Sie sie bei einer öffentlichen Veranstaltung mit sich tragen (§ 42 WaffG). Dies sieht eine Geldbuße (Ordnungswidrigkeit) bzw. eine (geringe) Freiheitsstrafe oder Geldstrafe nach sich.

 

Bitte beachten Sie:

Alle Angaben nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit.

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