Wozu ist man mit einem großen Waffenschein berechtigt?

Mit einem großen Waffenschein ist das zugriffsbereite, ersichtliche, sowie nicht ersichtliche Führen von Waffen, die kein „PTB“- Prüfzeichen besitzen. Darunter fallen folgende Waffen:
-Schusswaffen
-Federdruckwaffen
-CO2-Waffen

Doch auch diese Waffen haben einige Voraussetzungen zu erfüllen:
wenn sie vor dem 01.01.1970 in den Handel kamen oder vor dem 02.04.1991 im Einigungsvertrag (Artikel 3) genannten Gebiets hergestellt wurden:
-Keine Bewegungsenergie über 7,5 Joule
-Kennzeichnung durch ein „F“ mit fünfeckigem Rahmen
-Voraussetzung für das Mitführen ist, dass sie gemäß § 8 Beschussgesetz mit einem Siegel bzw. einer Zulassung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt, kurz PTB ausgestattet sind.

Bitte beachten Sie:
Alle Angaben nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit.

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