Der kleine Waffenschein
Neben der Waffenbesitzkarte beinhaltet das deutsche Waffenrecht den kleinen Waffenschein und den großen Waffenschein. Sie alle haben ihre speziellen Regelungen. In diesem Artikel soll es um den Kleinen Waffenschein gehen.
Kleiner Waffenschein: Was ist das?
Der Waffenschein ist, ganz gleich, ob es sich um einen großen oder kleinen handelt, die Erlaubnis, eine Waffe mit sich führen zu dürfen.
Oftmals wird er mit der Waffenbesitzkarte verwechselt, doch das ist nicht richtig.
Mit dem kleinen Waffenschein ist der Besitzer berechtigt, bestimmte Waffen zur Ausübung tatsächlicher Gewalt, auch außerhalb seiner Wohnung, seines umfriedeten Besitzes oder seiner Geschäftsräume, bei sich zu tragen.
Leider hat die Einführung des kleinen Waffenscheins einen unschönen Hintergrund: In der Vergangenheit kam es vermehrt zu Amokläufen an deutschen Schulen und es wurde registriert, dass Schreckschusswaffen bei der Hälfte aller Straftaten zugegen waren.
Daraufhin wurde am 1. Oktober 2002 (Inkrafttreten am 1. April 2003) das neue Waffengesetz (WaffG) eingeführt und der kleine Waffenschein kam hinzu.
Was darf getragen werden?
Erlaubt wird das Führen von als freien Waffen gekennzeichnete Waffen, wie es in § 10 Abs. 4 Satz 4 WaffG festgelegt wurde, sogenannter SRS-Waffen. Darunter sind Folgende zu verstehen:
- Schreckschusspistolen (Kartuschenlager)
- Reizstoffwaffe (Patronen- oder Kartuschenlager)
- Signalwaffe (Patronen- oder Kartuschenlager oder tragbare Gegenstände)
Voraussetzung für das Mitführen ist, dass sie gemäß § 8 Beschussgesetz mit einem Siegel bzw. einer Zulassung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt, kurz PTB ausgestattet sind.
Mitführen von Waffen
Das Transportieren von PTB-zugelassenen Waffen ist erlaubnisfrei, allerdings muss die Munition getrennt geführt werden. Hierbei ist dafür Sorge zu tragen, dass beides nicht unmittelbar zugriffsbereit ist, was beispielsweise das Handschuhfach oder die Hosentasche ausschließt. Ideal ist es, einen abschließbaren Transportkoffer oder Ähnliches zu nutzen. Zudem darf die Waffe nur so geführt werden, dass sie für andere nicht sichtbar oder sofort erkennbar ist.
Auf jeden Fall sollte daran gedacht werden, den kleinen Waffenschein ebenso mit sich zu führen wie den Personalausweis oder den Pass. Sollte das nicht der Fall sein, droht eine Geldbuße bis zu zehntausend Euro wegen dieser Ordnungswidrigkeit. Sollten Sie ihn vergessen haben, bleiben Sie auf jeden Fall sehr freundlich.
Wozu er nicht berechtigt
Damit es nicht zu Missverständnissen kommt, möchten wir noch einmal erläutern, was trotz des Besitzes es kleinen Waffenscheins weiterhin verboten bleibt:
- Kein Abfeuern in der Öffentlichkeit (außer in Sonderfällen oder Notwehr/Gefahrenabwehr)
- Kein Mitführen bei öffentlichen Veranstaltungen (z. B. Demos, Fußballspielen etc.)
Wie erhält man den kleinen Waffenschein?
Auch wenn es der Name anders vermuten lässt, so ist keine Erlaubnis notwendig, um eine solche Waffe zu erwerben oder zu besitzen.
Während der große Waffenschein einige weitere Regelungen beinhaltet, reicht für die Ausstellung des kleinen, die Volljährigkeit und Zuverlässigkeit und eine gewisse persönliche Eignung. Eine Bedürftigkeit muss ebenfalls nicht nachgewiesen werden.
Ansonsten sind die Voraussetzungen mit denen des großen Waffenschein identisch.
Folgende Voraussetzungen müssen nachgewiesen werden
- Volljährigkeit, also mindestens 18 Jahre alt
- Keine Vorstrafen, ausgenommen Geld-, Jugend- oder Freiheitsstrafe unter 60 Tagessätzen
- fachpsychologisches Beurteilungsschrieben sowie körperliche Eignung
- Keine Alkohol- oder Drogenabhängigkeit
- Fachgerechte Aufbewahrung der Waffen
Im Gegensatz zur WBK (Waffenbesitzkarte) oder vollwertigen Waffenschein ist für den kleinen Waffenschein keine Sachkundeprüfung erforderlich.
Das bedeutet, dass jeder, der diese Punkte erfüllt, zum zuständigen Amt gehen und einen kleinen Waffenschein beantragen kann.
Kleiner Waffenschein: Wo bekommt man ihn?
Je nach Bundesland kann er vom Landratsamt, Ordnungsamt, der Polizei, Gemeinde oder dem Kreisverwaltungsreferat ausgestellt werden. Der Vordruck ist zumeist derselbe wie beim vollwertigen Waffenschein, wird allerdings per Hand, dem PC oder Schreibmaschine den Bedürfnissen angepasst.
Die Bearbeitungsdauer zur Ausstellung des kleinen Waffenscheins dauert in der Regel je nach Bundesland zwischen drei und acht Wochen.
Die Kosten für den kleinen Waffenschein
Eine genaue Angabe kann nicht gemacht werden, da die Kosten je nach Bundesland unterschiedlich hoch sind.
Aktuell sieht es in den einzelnen Bundesländern beispielsweise so aus:
Nordrhein-Westfalen: 55 Euro
Bayern: 30-150 Euro
Sachsen und Stuttgart: 75 Euro
Kiel, Niedersachsen, Saarland und Wiesbaden: 50 Euro
Die Gebühren für die Ausstellung des kleinen Waffenscheins können sich jederzeit ändern, weswegen man sich vor der Beantragung bei dem zuständigen Amt erkundigen sollte.
Illegales Führen von Waffen: Die Strafen
Sollte man in der Öffentlichkeit mit einer Waffe erwischt werden und keinen Kleinen Waffenschein besitzen, wird diese nicht nur eingezogen, es drohen auch hohe Strafen. So kann eine Geldstrafe verhängt werden oder eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren wegen illegalen Führens von Waffen. Wegen einer solch „kleinen Unachtsamkeit“ wird das Leben um einiges schwerer, denn damit dürfte es unmöglich werden, einen Antrag auf einen Waffenschein genehmigt zu bekommen und auch beruflich und privat legt man sich einige Steine in den Weg.
Wissenswertes zum kleinen Waffenschein
Wie in § 4 Abs. 3 WaffG geregelt, muss sich der Besitzer regelmäßig einer Prüfung unterziehen, die die Zuverlässigkeit und persönliche Eignung betrifft.
Dies kann das erste Mal nach drei Jahren nach der Ausstellung passieren.
Hierfür kommen erneute Kosten auf einen zu, die bundesrechtlich zwischen 15 und 60 Euro liegen.
PTB-Waffen fallen grundsätzlich unter das Waffengesetz und werden bei den Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen eingeordnet, denn da anstatt von Munition nur Gas durch den Lauf gedrückt wird, handelt es sich um keine Schusswaffen. Soll mit ihnen geschossen werden, so ist das dann möglich, sofern man sich innerhalb eines befriedeten Besitztums befindet und der Inhaber der sein „Okay“ gegeben hat und keine Lärmbelästigung stattfindet.
Dies ist auch ohne den Besitz des kleinen Waffenscheins möglich.
Aufgrund aktueller Geschehnisse in 2015/2016 konnten die Ämter einen starken Antragsstellungsanstieg spüren. Aufgrund der Silvester-Übergriffe in Köln wurden in wenigen Monaten 300 neue Anträge gestellt, wo sonst in einem Jahr nur 408 Kleine Waffenscheine ausgestellt wurden. Auch das Landratsamt Meißen kann Ähnliches berichten: Dort waren es 115 Anträge in 3 Monaten im Vergleich zu 20 Vergaben. In Hamburg sind es laut Hamburger Waffenbehörde ca. doppelt so viele wie gewöhnlich.
Fragen und Themen zu dem Thema "kleiner Waffenschein"